Standard zum Schutz Minderjähriger

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SCHUTZSTANDARD FÜR MINDERJÄHRIGE IM HOTEL EUREKA*

§ 1 Präambel
In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung sexueller Kriminalität und zum Schutz Minderjähriger sowie unter Berücksichtigung der UN-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten erkennt das Hotel Eureka*** (Eureka Sp. z o.o.) die Bedeutung von Geschäftsverantwortung zum Schutz von Kinderrechten an. Dieses Dokument, auch „SOM“ oder „Standardy“ genannt, enthält Regeln und Verfahren zur Reaktion bei Verdacht auf Kindesmisshandlung sowie zur Prävention, einschließlich besonderer Schutzmaßnahmen für nicht behinderte und kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen
Die Schutzstandards im Hotel Eureka basieren auf folgenden Prinzipien:

Das Hotel Eureka führt seine Tätigkeit mit Respekt vor den Rechten der Kinder, die besonders schutzbedürftig sind.

Es erkennt seine soziale Verantwortung an und fördert eine kultur präventiver Haltung.

Es betont die rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung, bei Verdacht auf Straftaten zum Nachteil von Kindern die Strafverfolgungsbehörden zu informieren, und verpflichtet sich zur Schulung der Mitarbeiter diesbezüglich.

Das Hotel führt regelmäßige Schulungsmaßnahmen durch – intern, extern, per E‑Learning oder mit eigenen oder externen Materialien – zum Erkennen von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung und zum professionellen Handeln.

§ 3 Definitionen

Touristische Einrichtungen: gemäß dem polnischen Gesetz vom 29. August 1997 sind das Hotelanlagen und vergleichbare Beherbergungsbetriebe.

Kind/Minderjähriger: jede Person unter 18 Jahren.

Erziehungsberechtigter: sorgeberechtigter Elternteil, Vormund oder – bei unbegleiteten ukrainischen Kindern – eine autorisierte betreuende Person.

Fremd erwachsene Person: jede über 18‑Jährige, die nicht in einem erziehungsberechtigten Verhältnis zum Kind steht.

Kindesmisshandlung: jede Handlung oder Unterlassung, die dem Kind körperlichen oder seelischen Schaden zufügt, seine Rechte verletzt oder seine Entwicklung beeinträchtigt. Formen sind:

Körperliche Gewalt (u.a. Schläge, Kratzer);

Psychische Gewalt (u.a. Demütigung, emotionale Vernachlässigung);

Sexueller Missbrauch (jegliche sexuelle Aktivität ohne Einverständnis oder Reife);

Vernachlässigung (dauerhafte oder wiederholte Missachtung körperlicher/psychischer Bedürfnisse).

Straftat gegen Minderjährige: u.a. sexueller Missbrauch, Nötigung, grooming, Vergewaltigung – auch durch Unterbringung in isolierten Räumen.

Sonstige Misshandlung: beispielsweise Schreien, schubsen, beleidigen, Vernachlässigen.

Mitarbeiter: Beschäftigte, Praktikanten, Freiwillige, auch auf freiberuflicher Basis.

§ 4 Richtlinien für sichere Mitarbeiter-Kind-Beziehung

Jeder, der mit Kindern im Hotel in Kontakt kommt, handelt im Interesse des Kindes mit Respekt und Würde.

Gewalt in jeglicher Form ist untersagt.

Professionelle Haltung: geduldig, respektvoll vor dem geistigen Alter, diskret und sicher in Kommunikation und Verhalten.

Schaffung eines geschützten emotionalen und physischen Umfelds; das Kind darf seine Sorgen offen äußern.

Sensible Daten über das Kind (z. B. familiäre, gesundheitliche oder rechtliche Informationen) dürfen nur authorisiert weitergegeben werden.

Kontakt ist ausschließlich dienstlich und während der Arbeitszeit erlaubt. Private Kontakte und persönliche Treffen sind untersagt.

Alkohol, Tabakwaren oder illegale Substanzen sind verboten.

Jegliche romantische oder sexuelle Beziehung mit einem Kind ist strikt untersagt.

Bilder oder Filmaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern und – wenn möglich – des Kindes erlaubt, außer bei öffentlichen Veranstaltungen.

§ 5 Identifizierung bei der Rezeption

Die Rezeption verifiziert Identität und Begleitung von Kindern.

Erforderliche Dokumente: Personalausweis, Schülerausweis, MObywatel-App, e‑Patientenkonto, gerichtliche Bestätigung, oder Angaben (Name, Adresse, PESEL).

Wenn unklar, werden Kind und Erwachsene befragt.

Bei Begleitung durch Nicht-Eltern: schriftliche Zustimmung oder notarielle Reiseerlaubnis erforderlich.

Bei fehlender Dokumentation wird eine von Hotel bereitgestellte Erklärung abgegeben.

Verdachtsfälle meldet die Rezeption an den SOM-Koordinator. Kind und Erwachsene bleiben möglichst sichtbar und unter Aufsicht.

Der SOM-Koordinator klärt weiter ab; bei bestätigtemMissbrauch werden Polizei und weitere Vorgehensweise eingeschaltet.

§ 6 Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

Verdacht bei offenbartem Missbrauch, sichtbaren Verletzungen oder verdächtigen Dokumenten.

Beobachtete oder berichtete Misshandlungen müssen sofort gestoppt und der SOM‑Koordinator informiert werden.

Bei Gefahr sofort Polizei unter 112 alarmieren.

Kind und Verdächtiger werden im Hotel zurückgehalten, Fluchtmöglichkeiten erschwert.

Bürgerliche Festnahme nach polnischem Strafprozessrecht möglich; verdächtige Personen bis zum Eintreffen der Polizei unter Aufsicht gehalten.

Für das Kind sorgen: es bleibt unter Aufsicht eines Mitarbeiters und wird psychisch unterstützt.

Bei Kontakt mit biologischem Material (z. B. Speichel, Körperflüssigkeiten) darf das Kind sich nicht waschen oder essen/trinken, bis die Polizei eintrifft. Erklärung erfolgt kindgerecht.

Nach Übergabe an die Polizei werden Überwachungsaufzeichnungen und relevante Beweise gesichert und an SOM-Koordinator weitergeleitet; Dokumentation des Vorfalls erfolgt.

§ 7 Überwachung und Evaluierung

Eureka Sp. z o.o. bestellt einen SOM-Koordinator, dessen Kontaktinformationen zugänglich für Gäste und Mitarbeitende sind.

Die Standards werden mindestens alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert.

Evaluierung umfasst Umsetzungskontrolle, Reaktion auf Vorfälle und Anpassung an aktuelle Anforderungen und Rechtslage.

Kontaktdaten des Koordinators sind an der Rezeption ausgehängt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Schutzstandards treten am 15. August 2024 in Kraft.

Sie sind verfügbar auf der Website www.eurekasopot.pl und an der Rezeption.

Kontakttelefonnummern:

112 – Notruf,

997 – Polizei,

998 – Feuerwehr,

999 – Rettungsdienst,

986 – Ordnungsdienst,

+48 222 309 900 – Opferhilfe-Hotline.