REGELN FÜR DEN AUFENTHALT VON TIEREN IM HOTEL EUREKA
- Das Hotel Eureka in Sopot gestattet ausschließlich den Aufenthalt von Hunden – und nur außerhalb der Hochsaison, d. h. im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 15. April. Der Aufenthalt anderer Tiere ist nicht gestattet.
- Der Hotelgast ist verpflichtet, bei der Buchung die Zustimmung des Hotels für den Aufenthalt eines Hundes einzuholen.
- Die Unterbringung von Gästen mit Hund ist nur in dafür vorgesehenen Zimmern möglich. Sollte keines dieser Zimmer verfügbar sein, ist die Aufnahme des Tieres nicht möglich.
- Bei der Buchung ist die Hunderasse anzugeben. Das Hotel Eureka behält sich das Recht vor, Hunde, deren Rasse allgemein als gefährlich oder aggressiv gilt, oder deren Gewicht 5 kg übersteigt, abzulehnen. Größere Hunde dürfen nur nach individueller Absprache und Zustimmung des Hotels aufgenommen werden.
- Die Gebühr für den Aufenthalt eines Hundes richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Zusatzleistungen.
- Zugelassen werden nur gesunde, entwurmte Hunde mit einem Impfpass, der alle aktuellen Pflichtimpfungen dokumentiert. Das Hotel Eureka ist berechtigt, den Impfpass einzusehen und die Aufnahme eines erkrankten Hundes zu verweigern. Der Hundebesitzer erklärt außerdem, dass sein Hund gesund ist und keine Gefahr für andere Personen oder Tiere darstellt.
- In allen öffentlichen Bereichen ist der Hund stets an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Der Zutritt von Hunden zum SPA- und Freizeitbereich ist untersagt.
- Sollten Bettwäsche, Matratze, Teppichboden oder andere Zimmereinrichtungen durch den Hund verschmutzt (z. B. durch Haare, Schlamm) oder beschädigt werden, ist der Hundebesitzer verpflichtet, den entstandenen Schaden zu dem vom Hotel Eureka festgelegten Preis zu ersetzen.
- Die Nutzung von Hotelhandtüchern, Bettwäsche oder Geschirr für den Hund ist untersagt. Hunde dürfen nicht auf Betten oder Sofas liegen und ihre Notdurft nicht im Zimmer verrichten.
- Der Hundebesitzer ist verpflichtet, eigenes Hundebett sowie eigene Futter- und Wassernäpfe mitzubringen.
- Der Besitzer haftet in vollem Umfang für das Verhalten des Hundes. Sämtliche vom Hund verursachten Schäden am Eigentum des Hotels Eureka oder am Eigentum anderer Hotelgäste sowie Verschmutzungen, die zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen, werden vom Hotel bewertet und dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt.
- Der Besitzer ist dafür verantwortlich, dass der Hund sich ruhig verhält und den Aufenthalt anderer Gäste nicht stört. Bei wiederholten Beschwerden von Gästen oder Personal behält sich das Hotel das Recht vor, die Entfernung des Hundes aus dem Hotel zu verlangen. In Ausnahmefällen, in denen der Kontakt mit dem Besitzer nicht möglich ist, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer durch das Personal (ggf. unter Hinzuziehung entsprechender Behörden) zu betreten und den Hund in das nächstgelegene Tierheim zu bringen. Alle dabei entstehenden Kosten trägt der Besitzer.
- Wenn der Hund allein im Zimmer bleibt, ist außen an der Türklinke ein entsprechender Hinweis aufzuhängen. Diese Türanhänger sind an der Rezeption erhältlich.
- Die Reinigung von Zimmern mit Hund erfolgt aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit des Besitzers oder während dessen Abwesenheit des Hundes. Bitte stimmen Sie die Uhrzeit mit dem Personal ab.
- Der Hundebesitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres unverzüglich zu beseitigen.
- Der Hundebesitzer ist auch verpflichtet, die Hotelordnung hinsichtlich der Nachtruhe zu beachten und für Ruhe zu sorgen.
- Der Besitzer erklärt, dass er die Regeln für den Aufenthalt von Tieren im Hotel Eureka zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert.