Hotelordnung des Hotels Eureka in Sopot
Das Personal des Hotels Eureka legt großen Wert auf Ihre Kooperation bei der Einhaltung dieser Hausordnung, die dazu dient, unseren Gästen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Hotelordnung des Hotels Eureka in Sopot legt die Bedingungen für die Erbringung von Hoteldienstleistungen gemäß dem polnischen Gesetz vom 29. August 1997 über Hoteldienstleistungen sowie die Verantwortung und den Aufenthalt auf dem Gelände der Eureka Sp. z o.o. fest und ist integraler Bestandteil des Vertrags, der durch Vorlage eines Lichtbildausweises und das Unterzeichnen der Anmeldung zustande kommt. Mit Durchführung dieser Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Ordnung gelesen hat und sie ohne Vorbehalte in vollem Umfang akzeptiert.
- Diese Ordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels Eureka aufhalten.
- Die Hausordnung liegt an der Rezeption und in jedem Hotelzimmer zur Einsicht bereit.
- Das Hotel Eureka in Sopot gehört der Eureka Sp. z o.o. mit Sitz in Sopot, ul. Emilii Plater 7/9/11, 81–777 Sopot, KRS-Nr. 0000703958, USt-IdNr. 5851480451, REGON 368754863 – im Folgenden „Dienstleister“ genannt.
§2 Reservierung und Hotelübernachtung
- Reservierungen können über das Buchungssystem, telefonisch, per E-Mail oder persönlich vorgenommen werden. Für eine Reservierung sind korrekte personenbezogene Angaben erforderlich (u. a. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Je nach Angebot kann eine Vorauszahlung erforderlich sein oder die Zahlung erfolgt am Anreisetag. Bei ausbleibender Zahlung bei Vorauszahlungsangeboten behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Reservierung zu stornieren.
- Zimmer im Hotel Eureka werden tageweise vermietet.
- Wenn der Gast die Aufenthaltsdauer nicht angibt, wird angenommen, dass das Zimmer für eine Nacht gemietet wurde.
- Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr und endet am nächsten Tag um 12:00 Uhr.
- Bei Überschreitung des Hoteltages gemäß Abs. 4 gelten folgende Zuschläge:
– bis 16:00 Uhr – 50 % des Zimmerpreises
– nach 16:00 Uhr – voller Preis einer weiteren Übernachtung - Der Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus ist bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetags an der Rezeption zu melden.
- Eine Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit der Zimmer ab und erfordert eine zusätzliche Zahlung.
- Der Dienstleister behält sich das Recht vor, eine Verlängerung bei ausstehender Zahlung oder Verstoß gegen die Hausordnung abzulehnen.
- Falls der Gast das Zimmer nach Ablauf der Mietdauer nicht verlässt und keine Verlängerung genehmigt wurde, behält sich der Dienstleister das Recht vor, das Zimmer im Beisein von mindestens zwei Mitarbeitern (darunter eine Führungskraft) zu räumen und den Inhalt zu dokumentieren – wenn möglich, unter Verwendung von Ton- und Bildaufnahmegeräten. Wertsachen wie Ausweise, Zahlungsmittel, Schmuck oder Elektronik werden sicher verwahrt. Alle Gegenstände werden 30 Tage lang an der Rezeption aufbewahrt. Danach kann der Dienstleister diese vernichten oder für wohltätige Zwecke spenden – ausgenommen Wertsachen, die gemäß geltendem Recht gesichert werden.
- Wenn das reservierte Zimmer nicht zur Verfügung gestellt werden kann, wird der Gast umgehend informiert. Das Personal bemüht sich in diesem Fall um eine gleichwertige Unterkunft in der Nähe.
§3 Aufenthalt im Hotel
- Für den Check-in ist ein gültiger Lichtbildausweis sowie das Ausfüllen und Unterzeichnen der Anmeldung erforderlich.
- Der Dienstleister behält sich das Recht vor, minderjährige Personen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht aufzunehmen. Bei Begleitung durch nicht sorgeberechtigte Personen ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich.
- Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte überlassen – auch nicht, wenn er es für diesen Zeitraum bezahlt hat.
- Nicht angemeldete Personen dürfen sich zwischen 07:00 und 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten; danach wird eine Gebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben.
- Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr.
- Das Verhalten der Gäste und ihrer Besucher darf den Aufenthalt anderer nicht stören. Bei Verstoß kann das Personal einschreiten. Nach zwei dokumentierten Ermahnungen kann eine Gebühr gemäß Preisliste als Entschädigung für gestörte Aufenthalte erhoben werden. Jede Ermahnung wird schriftlich oder elektronisch vermerkt.
- Der Dienstleister kann die Fortsetzung des Aufenthalts verweigern, wenn ein Gast gegen gesellschaftliche Regeln verstößt – insbesondere durch Lärm, respektloses Verhalten gegenüber Personal, Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
- Gästen, die bei früheren Aufenthalten erheblich gegen die Ordnung verstoßen haben (z. B. durch Sachbeschädigung, Körperverletzung oder massive Störungen), kann die Aufnahme verweigert werden.
- Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass im Hotel Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Feiern) auch abends und nachts stattfinden können. Der Dienstleister bemüht sich, den Aufenthalt der übrigen Gäste dadurch nicht zu beeinträchtigen.
- Der Aufenthalt mit Tieren ist nur gemäß separater Tierordnung erlaubt, die an der Rezeption und auf der Website einsehbar ist.
- Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Hotelgelände ist ohne vorherige Zustimmung der Hotelleitung untersagt.
§4 Leistungen des hotels
- Der Dienstleister erbringt seine Leistungen entsprechend dem Standard des Hotels Eureka.
Beanstandungen sind möglichst umgehend an der Rezeption zu melden, damit das Personal reagieren kann. - Der Dienstleister verpflichtet sich zu:
– angemessenen Bedingungen für einen ungestörten Aufenthalt
– Sicherheit, inkl. Datenschutz
– professionellem und freundlichem Service
– Reinigung und ggf. Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes (bzw. nur mit Zustimmung bei Anwesenheit)
– Ersatzlösungen bei nicht sofort behebbaren Mängeln - Kostenlose Zusatzleistungen auf Wunsch:
– Informationen zum Aufenthalt und zur Reise
– Weckdienst
– Gepäckaufbewahrung am An- und Abreisetag (außerhalb dieser Zeiten nur nach Absprache; keine Annahme von Nicht-Reisegepäck)
§5 Haftung des Dienstleisters
- Der Dienstleister haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachtem Eigentums nach Maßgabe der Art. 846–852 des polnischen Zivilgesetzbuches, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Haftung für Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunst oder wissenschaftlich wertvolle Gegenstände ist gemäß Art. 849 §1 ZGB beschränkt. Diese Gegenstände sind im Zimmersafe zu verwahren.
- Schäden sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.
§6 Parkplatz
- Der Dienstleister haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz abgestellt sind.
- Die Nutzungsbedingungen regelt eine separate Parkplatzordnung, einsehbar an der Rezeption und auf der Website.
§7 Rauchverbot
Im gesamten Hotel gilt absolutes Rauchverbot – auch für E-Zigaretten. Verstöße werden gemäß Preisliste mit einer Zusatzgebühr geahndet.
§8 Sicherheit und Verantwortung
- Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Zimmers Türen zu schließen, Licht und Fernseher auszuschalten sowie Wasserhähne zu schließen. Die Schlüsselkarte ist an der Rezeption abzugeben.
- Kinder unter 18 Jahren müssen ständig von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden – sowohl im Zimmer als auch in Gemeinschaftsbereichen. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Aufsichtspersonen.
- Aus Sicherheitsgründen sind eigene Heizgeräte und ähnliche Geräte im Zimmer verboten – ausgenommen vom Dienstleister bereitgestellte Bügeleisen. Diese dürfen nur unter Aufsicht verwendet werden und sind nach Gebrauch auszuschalten.
- Bei Feuergefahr ertönt ein akustisches Alarmsystem mit Anweisungen. Diese sind strikt zu befolgen.
- Bei Feuer ist – wenn möglich – der nächste ROP-Knopf zu drücken und das nächstgelegene Notausgangsschild zu befolgen.
- Nach Eintreffen der Feuerwehr obliegt die Evakuierungsleitung dem Einsatzleiter.
- Es ist verboten, gefährliche Gegenstände im Zimmer oder Hotel aufzubewahren, insbesondere Waffen, Munition, Pyrotechnik, brennbare, ätzende, giftige oder radioaktive Substanzen.
- Bei Verstoß behält sich der Dienstleister das Recht vor, Ordnungsbehörden einzuschalten und den Aufenthalt sofort zu beenden.
§9 Schäden und Zusatzkosten
- Nach dem Einchecken sollte der Gast das Zimmerinventar prüfen und etwaige Schäden sofort melden. Unterbleibt dies und es werden später Schäden festgestellt, kann der Gast haftbar gemacht werden.
- Der Gast haftet für Schäden oder Zerstörungen innerhalb und außerhalb des Zimmers, auch durch Besucher verursacht.
- Bei übermäßiger Verschmutzung kann eine Reinigungsgebühr laut Preisliste erhoben werden.
- Bei Verlust der Zimmerkarte wird eine Gebühr gemäß Preisliste fällig.
- Der Dienstleister kann nach dem Aufenthalt die Kreditkarte mit Zusatzkosten oder Schadensersatz belasten. Falls dies nicht möglich ist, behält sich der Dienstleister rechtliche Schritte vor.
- Zur Sicherung seiner Ansprüche hat der Dienstleister ein gesetzliches Pfandrecht an eingebrachten Gegenständen des Gastes.
§10 Fundsachen
Persönliche Gegenstände, die vom Gast im Zimmer zurückgelassen wurden, können auf Wunsch und Kosten des Gastes zugesandt werden.
Ohne entsprechende Weisung werden sie 3 Monate lang aufbewahrt, danach entsorgt oder gespendet.
Lebensmittel werden unmittelbar nach Abreise entsorgt.
§11 Datenschutz
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung an der Rezeption und auf der Website: https://eurekasopot.pl/
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Eureka Sp. z o.o. mit Sitz in Sopot.
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erbringung von Hoteldienstleistungen.
Das Personal des Hotels Eureka dankt Ihnen für Ihre Kooperation bei der Einhaltung dieser Ordnung, die zum ruhigen und sicheren Aufenthalt aller Gäste beiträgt.
PREISLISTE FÜR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
- Sonderreinigung (bei starker Verschmutzung) – 500 PLN
- Verstoß gegen Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten) – 500 PLN
- Störung anderer Gäste – 500 PLN
- Verstoß gegen die Nachtruhe – 500 PLN
Zusätzliche Person im Zimmer:
- Erwachsener – 120 PLN / Nacht
- Kind (4–12 Jahre) – 80 PLN / Nacht
Verlust der Zimmerkarte – 50 PLN
Aufbewahrung im Safefach an der Rezeption – 50 PLNhs, afterwards Eureka reserves the right to destroy them.